Das Chartern von Segel- und Motoryachten ist in fast allen deutschen Ostseebädern möglich. Für die Liebhaber der skandinavischen Länder bieten euch nationale Charterfirmen zusätzlich die Möglichkeit, Yachten in Dänemark und Schweden zu übernehmen, wobei der deutsche Vermieter bei der An- und Abreise sowie in der Kommunikation mit den Partnern am Anmietort zu den Öffnungszeiten behilflich ist.
Um eine Yacht an der Ostsee zu chartern, muss mindestens ein Crewmitglied in Besitz des Sportbootführerscheins See sein. Dieser berechtigt euch zum Führen der Yachten. Seit 2010 benötigt ihr bei einer Yacht mit UKW-Ausrüstung zusätzlich ein gültiges Funkzeugnis.
Erfahrene Segler können, je nach Verfügbarkeit (und Budget ☺), die Länge und Ausrüstung der Yacht wählen. Für unerfahrene Segler ist es empfehlenswert einen Skipper zu mieten, der die Segelyacht führt und euch wichtige Segelmanöver und Verhaltensregeln beibringt. Viele Charterfirmen bieten zusätzliche Leistungen wie einen regelmäßigen Wetterbericht per SMS, die Proviantanlieferung, Flughafen- oder Bahnhofstransfers, Bedienungsanleitungen und Törnvorschläge an.
In der Zusammenarbeit mit der Charterfirma solltet Ihr unbedingt darauf achten, dass die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen werden.
Vollkasko
Die Vollkasko-Versicherung haftet für Schäden an der gemieteten Yacht. Im Falle eines Falles müsst ihr nicht die gesamte Schadenssumme sondern nur eine vorbestimmte Selbstbeteiligung zahlen. Die meisten Charterfirmen verlangen eine Kaution, deren Höhe mit der Selbstbeteiligung der Vollkasko übereinstimmt. Im Schadensfall wird diese Kaution dann als Selbstbeteiligung genutzt.
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden an fremdem Eigentum, das heißt an Yachten, Personen und anderen Vermögensgegenständen, die durch euch (den Skipper oder die Crew), z.B. beim Anlegen beschädigt wurden.
Vollkasko und Haftpflichtversicherung sind die wichtigsten Versicherungen und sollten unbedingt vor jedem Segeltörn abgeschlossen werden
Weitere nützliche Versicherungen sind:
- Kautionsversicherung: Diese Versicherung wird in den meisten Fällen nicht standardmäßig angeboten, kann aber zusätzlich abgeschlossen werden. Sie garantiert, dass im Schadensfall die Selbstbeteiligung der Vollkasko nicht gezahlt werden muss.
- Skipperhaftpflicht: Die Skipperhaftpflichtversicherung greift bei Haftungsansprüchen der Crewmitglieder untereinander. (z.B. Verletzung eines Crewmitglieds in der Wende)
- Charterausfallkostenversicherung: Diese Versicherung greift, wenn die von Euch beschädigte Yacht nicht sofort wieder verchartert werden kann und die Charterfirma daher Einnahmeausfälle zu verbüßen hat.
- Reiserücktrittskostenversicherung
Links zu den bekanntesten Charterfirmen an der Ostsee:
www.mv-charter.de
www.charterzentrum.de
www.pc-ostsee.de
www.1a-yachtcharter.de